Entstehen des
Aktionsbündnisses Krankenhaus Norden


Bürgerversammlung konstituiert sich als Aktionsbündnis zum Erhalt des Krankenhauses Norden

Am 8.5.2023 wurde im großen Versammlungsraum des Mittelhauses in Norden eine Bürgerversammlung durchgeführt. Die sehr gut besuchte Versammlung hat sich als Aktionsbündnis für den Erhalt des Krankenhauses Norden auf dem medizinischen und technischen Stand bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Norden konstituiert und folgende Beschlüsse gefasst, für deren Umsetzen ein siebzehnköpfiger Arbeitsausschuss eingesetzt wurde:

 

a) Antrag an den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 31.5.23, sich zum Erhalt des Krankenhauses zu bekennen und die Verwaltung zu beauftragen, auch mit rechtlichen Mitteln für den Erhalt der Norder Klinik auf dem medizinisch und technisch wünschenswerten Stand zu sorgen. 

Bei Schließung des Norder Krankenhauses und dem Wegfall der Notfallversorgung 24/7 vor Inbetriebnahme der geplanten Zentralklinik in Uthwerdum kann der Rettungsdienst lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte nicht mehr rechtzeitig in ein Krankenhaus der Basis- bzw. Grundversorgung bringen, womit das Leben der betroffenen Patienten durch den Krankenhausträger in den nächsten 6 bis 10 Jahren aufs Spiel gesetzt wird, da vorher die nur auf dem Papier stehende Zentralklinik nicht in Betrieb gehen wird. 

 

b) Zum 3.6.23 sind die Menschen im Altkreis Norden eingeladen, für ihr Recht auf ein funktionierendes Krankenhaus mit Notfallversorgung nach den Richtlinien des G-BA zu demonstrieren. 

Die Demonstration beginnt um 10:00 Uhr auf dem Platz am Norder Tor, führt durch den Neuen Weg und endet am Glockenturm auf dem Marktplatz.

 

c) Einstweilige Anordnung zum Weiterführen des Krankenhauses auf dem medizinischen und technischen Stand

Es soll eine geeignete Anwaltskanzlei beauftragt werden, den Erhalt des Krankenhauses auf dem medizinischen und technischen Stand bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum durchzusetzen. Dazu wird ein Klagefonds

eingerichtet, der Spenden zur Absicherung des Klagerisikos sammelt. Die Verfahrenskosten können einen Umfang von bis zu 20.000 € annehmen.

Da möglichst keine Zeit verloren werden soll, wird auf eine einstweilige Anordnung zum Weiterbetrieb gesetzt. Dafür werden Patienten gesucht, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen auf das Krankenhaus Norden angewiesen sind, die also in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt würden, wenn das Krankenhaus Norden mit seiner intensivmedizinischen Notfallversorgung geschlossen wird. Interessierte melden sich unter Telefon 0175 1545208. 

Das Aktionsbündnis stützt sich auf den 1977 zwischen den Landkreisen Norden und Aurich geschlossenen Gebietsänderungsvertrag, wonach der Erhalt der Klinik in Norden auf dem medizinisch und technisch wünschenswerten Stand zu gewährleisten ist. Diese Bestimmung wird durch den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Aurich und der Stadt Emden aus dem Jahre 2017 unterstrichen. Außerdem schreibt das Niedersächsische Krankenhausgesetz die Errichtung und den Betrieb eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung in Norden vor. Ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) ist nur eine Soll-Vorschrift für den Fall, dass es keinen Krankenhausbedarf (mehr) gibt. Der Bedarf für Norden ist zweifellos gegeben. Er ist seit Jahrzehnten Jahr für Jahr bis heute vom Sozialministerium mit der Aufnahme des Norder Krankenhauses in den Krankenhausplänen festgestellt worden. Und die Trägergesellschaft hat im Standortgutachten aus dem Jahre 2021 für Norden von 2019 bis zum Jahr 2030 bei somatischen Erkrankungen gar einen zunehmenden Bedarf von 18 % festgestellt.

Zum Umsetzen der Beschlüsse setzte das Bündnis einen 17-köpfigen Arbeitsausschuss ein, der sich als Sprecherin Anke Lohmann und als Sprecher Knut Richter wählte. Als Sekretär des Ausschusses und Pressesprecher wurde Walter Zuber gewählt.

Am 8.5.2023 bildeten 120 Norderinnen und Norder das Aktionsbündnis für den Erhalt des Krankenhauses in Norden. Der Aufsichtsrat der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH hatte die Schließung des Krankenhauses als Grund- und Regelversorger zum 1.7.23 beschlossen. Das Aktionsbündnis beschloss, dagegen mit folgenden Maßnahmen anzugehen:

  • Demonstration für den Erhalt des Krankenhaus
  • Anrufung der Gerichte und Einrichten eines Klagefonds mit Spendenaufruf
  • Antrag an den Rat der Stadt Norden, sich für den Erhalt des Krankenhauses beim Landkreis Aurich als Träger einzusetzen und die Klage finanziell zu unterstützen


Norder Bevölkerung geht auf die Straße – Spontane Spenden an den Klagefonds

Mit der Demonstration am 3.6.2023 sendeten etwa 2500 Bürgerinnen und Bürger, etwa 10 Prozent der

Norder Bevölkerung, ein starkes Zeichen für den Erhalt des Krankenhauses an den Landkreis Aurich.

Für den kurzfristig eingerichteten Klagefonds wurden bereits auf der Demonstration von Teilnehmenden über 2000 € spontan in bar gespendet.

Der aktuelle Spendenstand im Klagefonds beträgt 11.714,60 €. Das Kostenrisiko beträgt rund 20.000 €.

 

Die Stadt Norden schließt sich dem Protest der Bürgerinnen und Bürger an

Der Rat der Stadt Norden hat sich in seinem Beschluss für den Erhalt des Krankenhauses hinter die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger gestellt und eine Klage gegen den Bruch des Gebietsänderungsvertrages der ehemaligen Landkreise Aurich und Norden durch den neuen Landkreis Aurich angekündigt.

In dem Gebietsänderungsvertrag wird der neue Landkreis Aurich klar und deutlich dazu verpflichtet, in den Städten Aurich und Norden die vorhandenen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auf dem medizinisch und technisch wünschenswerten Stand zu erhalten. Diese Bestimmung gilt, auch wenn Landrat Olaf Meinen sie als historisch überholt bezeichnet. Weil es sich um eine Bestimmung im Unterschied zu einer Regelung handelt, kann sie nicht mit einfachem Mehrheitsbeschluss des Kreistages gekippt werden.


Geklagt wird notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag des vom Aktionsausschuss unterstützten Bürgers auf Erhalt des Krankenhauses Norden indessen nicht stattgegeben. Begründung: Es gebe kein subjektives Klagerecht der Bürgerinnen und Bürger.

Das Aktionsbündnis wird sich aber nicht davon abhalten lassen, das zu tun was notwendig und möglich ist. Der Rechtsweg ist einer davon. Das Oldenburger Verwaltungsgericht ist in Sachen Wahrung der Bürgerrechte bisher eher nicht durch richterlichen Rechtsfortschritt aufgefallen. Insofern war dessen Ablehnung des Antrages auf eine einstweilige Anordnung zum Weiterbetrieb des Krankenhauses keine Überraschung. 

Es wird nicht hingenommen, dass Richter die Rechte des Staates höherstellen als das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit, ja sogar der Sinn des Grundgesetzes gegen den Schutz des Bürgers ausgelegt wird. Deshalb ist Beschwerde gegen den Beschluss des Oldenburger Verwaltungsgericht beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt worden. Gegebenenfalls wird die Klage durch alle Instanzen bis zum EuGH geführt. Es bleibt nicht verborgen, dass unter den Verwaltungsrichtern in Deutschland vergleichbare Auseinandersetzungen um den Abbau wohnortnaher Krankenhäuser mit Auswirkungen auf die Urteile geführt werden, wie die Auseinandersetzungen im politischen und parlamentarischen Bereich.


Hitzige Auseinandersetzung im Auricher Kreistag


Ein Positives hat der Beschluss des Oldenburger Verwaltungsgerichtes jedoch, in dem es auf die Zuständigkeit der Politik hingewiesen hat, die für klare Verhältnisse zu sorgen habe. Deshalb hat das Aktionsbündnis dem Kreistag einen Antrag zur Weiterführung des Norder Krankenhauses vorgelegt, der inhaltlich von den Grünen aufgegriffen und von deren Fraktion am 28.6.23 im Kreistag zur Abstimmung gestellt wurde. Ergebnis: für den Antrag stimmten die Kreistagsmitglieder der Grünen, die vier Norder Kreistagsmitglieder von SPD und CDU sowie einige Kreistagsmitglieder der Freien Wähler. Die Mehrheit des Kreistages folgte den Reden der Fraktionsvorsitzenden von Johannes Kleen (SPD) und Sven Behrens (CDU/FDP Gruppe) und stimmte dagegen. 

Wie meistens ging es ums Geld. Die Kreistagsabgeordneten aus den anderen Gebieten des Landkreises waren offensichtlich nicht bereit, im Rahmen der Kreisumlage für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aus dem Altkreis Norden aufzukommen.

Das Gericht hat auch nicht den Kurs der Trägergesellschaft bestätigt, das Norder Krankenhaus in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) umzuwandeln. Die Kompetenz hat sie nicht, auch nicht der Aufsichtsrat der privatrechtlich als GmbH organisierten Klinik-Trägergesellschaft. Diese Kompetenz hat alleine der Landkreis Aurich als Träger des Krankenhauses Norden.


Einschalten der staatlichen Aufsicht und Petition an den Landtag

Inzwischen sind in Norden die somatischen Abteilungen Innere und Chirurgie sowie die Notfallabteilung mit Intensivmedizin geschlossen worden, wodurch geltende Verträge gebrochen und Gesetze gebeugt wurden. Es besteht lediglich noch die Psychiatrische Abteilung. 

Seitdem funktioniert weder das Krankenhaus noch das angekündigte RGZ mit seinen eingeschränkten Öffnungszeiten, so dass für die Bevölkerung keine ausreichende medizinische Versorgung mehr gewährleistet ist. Da der Landkreis Aurich den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nicht mehr wahrnimmt und der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) offenbar mit Billigung von Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) die Schließung des Norder Krankenhauses befürwortet, wird das Aktionsbündnis die Kommunalaufsicht einschalten und eine Petition an den Landtag mit dem Ziel richten, die Landesregierung aufzufordern, eine rechtzeitige und gute Gesundheitsversorgung für über 51.000 Menschen durch den Weiterbetrieb des Krankenhauses Norden mit der Notfallintensivstation 24/7 auf dem medizinischen Stand sicherzustellen.


Es wird um spenden auf das Treuhandkonto des Klagefonds gebeten:

Raiffeisen-Volksbank Fresena eG

Aktionsbündnis Krankenhaus Norden
IBAN: DE37 2836 1592 6308 0524 00
BIC: GENODEF1MAR.

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